GmbH-Recht und sonstiges Gesellschaftsrecht

Im GmbH-Recht werden Anwälte sowohl beratend als auch bei der streitigen Geltendmachung von Interessen tätig. So unterstützen Anwälte die Anteilseigner bei der Ausarbeitung des GmbH-Vertrages, Satzungsänderungen, Anteilskaufverträgen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen oder sonstigen strukturellen Entscheidungen.

Anwaltliche Betreuung nehmen die Gesellschaft, die Geschäftsführer und die Gesellschafter gleichermaßen in Anspruch. Prozesse werden von den Gesellschaften gegen den Geschäftsführer oder einzelne Gesellschafter sowie umgekehrt geführt.

Geschäftsführern droht – insbesondere in der Krise – eine Inanspruchnahme durch das Finanzamt, den Sozialversicherungsträgern oder Gläubigern sowie der GmbH selbst. Häufig sieht sich der Geschäftsführer der Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Begehung von Wirtschaftsstraftaten (u.a. Insolvenzverschleppung, Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung, Untreue) der Strafverfolgung ausgesetzt. Gesellschafter oder die GmbH selbst haben schließlich erheblichen Beratungsbedarf bei Auseinandersetzungsstreitigkeiten.

Anwaltliche Beratung im GmbH-Recht muß grundsätzlich immer auch steuerrechtliche Fragen sowie betriebswirtschaftliche Überlegungen berücksichtigen.

Gleiches gilt für die rechtliche Beratung von Unternehmen, die in anderen Rechtsformen wie beispielsweise als OHG, KG, Partnerschaft oder BGB-Gesellschaft bzw. Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), betrieben werden.

Das Dezernat GmbH- und sonstiges Gesellschaftsrecht wird geleitet von Dr. Rocco Jula.

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