Tätigkeitsgebiete
Außergerichtliches Tätigwerden
Am besten ist es, Streit von vornherein zu vermeiden. Gänzlich auszuschließen ist er nicht, aber das Streitpotential kann durch sorgfältig formulierte und vorausschauend gestaltete Verträge erheblich verringert werden. Gleiches gilt für die allgemeine anwaltliche Beratung über die aktuelle Rechtslage zu Ihrer Problematik und die Ausarbeitung von möglichen und sinnvollen Strategien zur Problemlösung. Denn wenn sich die “Gemüter” erhitzt haben, aber das Tischtuch noch nicht gänzlich zerschnitten ist, sollte es zur Vermeidung kostenintensiver und nervenraubender Prozesse zunächst oberstes Ziel sein, Ihre Interessen einvernehmlich zu regeln.
Dieses ist häufiger möglich, als zunächst vermutet werden würde. Sowohl die Vertragsgestaltung als auch die Beratung und Begleitung von Konflikten im vorgerichtlichen Bereich sind Schwerpunkte unserer Tätigkeit.
Gerichtliche Tätigkeit
Ist eine außergerichtliche Beilegung nicht möglich, können die Ansprüche mit gerichtlicher Hilfe durchgesetzt werden. Hierzu stehen verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. einstweilige Anordnungen oder Verfügungen, selbständige Beweisverfahren -zur Feststellung eines aktuellen Zustandes-, Leistungs- und/oder Unterlassungsklagen zur Durchsetzung oder Abwehr konkreter Forderung, zur Verfügung.