Arbeitsrecht
Die häufigsten Rechtsprobleme im Arbeitsrecht treten im Bereich des Individualarbeitsrechts auf. Bei Arbeitgebern steht der Wunsch nach Beratung bei der Ausgestaltung der Stellenausschreibung und dem Einstellungsverfahren, bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichermaßen der Wunsch nach Beratung bei der Verhandlung, der Ausgestaltung und dem Abschluss von Arbeitsverträgen sowie deren Änderung und einvernehmliche Aufhebung im Vordergrund.
Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses können konfliktträchtige Fragen auftauchen, so z. B. ob eine Sonderzahlung zu gewähren ist, ob ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht oder ob eine Umsetzung oder Versetzung vorgenommen werden kann. Aber auch der Streit über die Wirksamkeit und/oder die Berechtigung einer Kündigung stellt hohe Anforderungen an die am Konflikt Beteiligten und deren Interessenvertreter. Hier sind neben individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Kenntnissen auch solche auf dem Gebiet des Sozial- und Prozessrechts von großer Bedeutung.
Die sich fortschreitend verändernde Arbeitswelt und der in allen Branchen zunehmende Wettbewerb bedarf aber auch kreativer, fortschrittlicher und fairer Lösungen hinsichtlich der Arbeitszeit und der Vergütung. Bei diesen Veränderungen der Arbeitsumstände und dem Prozess der Modernisierung der Arbeitswelt besteht regelmäßig auf seiten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern Bedarf auch nach qualifizierter arbeitsrechtlicher Beratung.
Im betriebsverfassungsrechtlichen Bereich gilt es, bei Abschlüssen von Betriebsvereinbarungen kompetente Beratung zu leisten. Gleiches gilt für die rechtliche Begleitung von Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.
Das Dezernat Arbeitsrecht wird von Rechtsanwältin Kathleen Kunst betreut.