Recht der Vermögens- und Unternehmensnachfolge

In dem Dezernat Vermögens- und Unternehmensnachfolge geht es im Wesentlichen um folgende Schwerpunkte:

Die Übergabe von Vermögen zu Lebzeiten an die nachfolgende Generation sowohl im privaten, als auch im unternehmerischen Bereich stellt hohe Anforderungen an den Berater. Dabei sind mehrere Zielsetzungen im Auge zu behalten.

Der Erblasser hat ein eigenes Interesse daran, daß seine Versorgung und die seiner Angehörigen trotz der Übergabe von Vermögensgegenständen sichergestellt ist. Darüber hinaus wird es ihm darauf ankommen, die Übertragung steuerrechtlich optimal zu gestalten und etwaige Ansprüche Dritter, wie zum Beispiel Pflichtteilsberechtigter, gering zu halten. Zentrale Bedeutung hat auch die Erhaltung des Unternehmens, ebenso wie die Motivation der nachfolgenden Generationen.

Bei der Konzeption von Gesellschaftsverträgen muß daher daran gedacht werden, welche Konsequenzen der Tod eines Mitgesellschafters für die anderen Beteiligten auslöst. Es sollte zum frühest möglichen Zeitpunkt geklärt werden, ob oder gegebenenfalls von wem die Gesellschaft weitergeführt werden kann und sollte. Bereits im Vorfeld ist es sinnvoll, den Gesellschaftsvertrag mit etwaig vorhandenen Testamenten abzustimmen. Um diese Ziele zu erreichen, ist zuerst die Analyse des finanziellen Status‘ erforderlich. Dazu gehört hauptsächlich die Ermittlung des Liquiditätsbedarfs im Erbfall. Erst dann kann ein Konzept zur Erreichung bzw. zur Umsetzung des Erblasserwillens entwickelt werden.

Dabei sind Verfügungen von Todes wegen, insbesondere Testamentsgestaltung und Maßnahmen der vorweggenommenen Erbfolge und der Unternehmensnachfolge zu berücksichtigen. Das Dezernat Vermögensnachfolge wird von Rechtsanwalt Dr. Rocco Jula betreut.

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