Erbrecht
In dem Dezernat Erbrecht werden in erster Linie Mandate betreut, bei denen es um Gesellschaftsbeteiligungen im Nachlass geht:
Es stellt sich bei einer Erbschaft häufig die Frage, wie der Nachlass, insbesondere Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien aufgeteilt werden sollen und welche Ausgleichs- und Pflichtteilsansprüche im Erbfall geltend gemacht werden können. Bestehen Vermächtnisse, Auflagen, Teilungsanordnungen oder
sonstige Beschwerungen, die beachtet werden müssen?
Sinnvoll ist es, bereits zu Lebzeiten des Erblassers den Erbfall durch
ein Testament zu gestalten, um die Steuerlast senken zu können.
Aber auch noch nach dem Todesfall bestehen noch Gestaltungsmöglichkeiten sowie vor allem Raum für das Aushandeln einvernehmlicher Lösungen, bei denen eine anwaltliche Begleitung sinnvoll sein kann.
Bereits bei der Konzeption von Gesellschaftsverträgen muß daran gedacht werden, welche Konsequenzen der Tod eines Mitgesellschafters für
die anderen Beteiligten auslöst. Es sollte zum frühest möglichen Zeitpunkt geklärt werden, ob oder gegebenenfalls von wem die Gesellschaft weitergeführt werden kann und sollte. Bereits im
Vorfeld ist es sinnvoll, den Gesellschaftsvertrag mit etwaig vorhandenen Testamenten abzustimmen.
Im Falle des Todes eines Vertragspartners, Gesellschafters und/oder Geschäftsführers besteht häufig erbrechtlicher Beratungsbedarf. So sollte z.B. in bestimmten Konstellationen geprüft werden, inwieweit die Erben haften und ob eine Nachlassverwaltung oder eine Nachlassinsolvenz beantragt werden muß.
Eine besondere Fallgruppe auf dem Gebiet des Erbrechts ist das
Recht der Vermögens- und Unternehmensnachfolge.
Das Dezernat Erbrecht wird von Rechtsanwalt Dr. Rocco Jula betreut.